Bei einem Verbraucherkredit steht es dem Kreditnehmer frei, eine Versicherung abzuschließen oder nicht, sofern er über Immobilien im Wert von mindestens der beantragten Kreditsumme verfügt, die im Falle von Schwierigkeiten während der Kreditrückzahlung als Sicherheit dienen können.
Optionale, aber empfohlene Kreditnehmerversicherung
Eine Kreditnehmerversicherung kann verschiedene Arten von Risiken abdecken: beispielsweise Tod, völliger und unwiderruflicher Verlust der Autonomie, vorübergehende vollständige Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder eines Unfalls sowie Verlust des Arbeitsplatzes infolge einer Entlassung des Kreditnehmers.
Bei Eintritt des Risikos übernimmt der Versicherer anstelle des Versicherten:
- oder das verbleibende Kapital im Todesfall oder bei vollständigem und unwiderruflichem Verlust der Autonomie
- oder die monatlichen Zahlungen für einen vertraglich festgelegten Zeitraum (18 Monate bei DIREKT-KREDIT) im Falle einer vorübergehenden vollständigen Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder eines Unfalls oder bei Verlust des Arbeitsplatzes infolge einer Kündigung.
Im Vertrag festgelegte Versicherungsbedingungen
Der Versicherungsvertrag definiert:
- die Voraussetzungen für den Abschluss einer Kreditnehmerversicherung: beispielsweise Höchstalter, berufliche Situation, ggf. Ausfüllen eines medizinischen Fragebogens
- die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Garantie im Risikofall: Definition der abgedeckten Risiken, Wartezeit, Ausschlüsse usw.
Bei erhöhtem Gesundheitsrisiko
Personen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko können dank der AERAS-Vereinbarung (Versicherung und Kreditaufnahme bei erhöhtem Gesundheitsrisiko) eine Todesfallgarantie in Anspruch nehmen und einen zweckgebundenen Verbraucherkredit aufnehmen. Allerdings müssen sie bestimmte Bedingungen erfüllen (unter 51 Jahre alt sein, Rückzahlungsdauer höchstens 4 Jahre, Gesamtbetrag der Verbraucherkredite darf 17.000 € nicht übersteigen; der Kreditnehmer muss eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass er keine Kredite über diesen Höchstbetrag hinaus aufnehmen wird).
Ist eine Versicherung für einen Konsumentenkredit obligatorisch?
Aus rechtlicher Sicht ist der Abschluss einer Kreditnehmerversicherung bei der Aufnahme eines Konsumentenkredits nicht zwingend erforderlich. Finanzinstitute empfehlen sie jedoch grundsätzlich bei der Aufnahme eines Kredits. Sie oder Ihre Angehörigen könnten diese Versicherung im Falle unvorhergesehener Umstände (Arbeitsplatzverlust, Arbeitsunfähigkeit, Verlust der Autonomie, Tod) benötigen.
Welche Garantien bietet die Versicherung eines Verbraucherkredits?
Um den Unwägbarkeiten des Lebens zu begegnen, bietet die Kreditnehmerversicherung für einen Verbraucherkredit:
- Todesfallgarantie: Diese deckt die Rückzahlung des gesamten Restkapitals des Darlehens im Todesfall des Kreditnehmers ab
- Garantie bei vollständigem und irreversiblem Verlust der Autonomie: Diese deckt die Erstattung des verbleibenden Kapitals im Falle einer teilweisen oder vollständigen Erwerbsunfähigkeit ab, wenn der Versicherte aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls als arbeitsunfähig gilt und dauerhaft nicht in der Lage ist, irgendeiner Tätigkeit nachzugehen
- die Garantie bei vorübergehender vollständiger Arbeitsunfähigkeit: Sie deckt im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit die Erstattung der monatlichen Zahlungen für einen festgelegten Zeitraum (18 Monate bei DIREKT-KREDIT) ab.
- die Arbeitsplatzverlustgarantie: Diese richtet sich vor allem an Kreditnehmer im privaten Sektor mit unbefristetem Arbeitsvertrag (CDI). Im Falle einer Entlassung deckt sie die Rückzahlung der monatlichen Raten für einen festgelegten Zeitraum (18 Monate beim Direktkredit).
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Kreditnehmerversicherungsprämie?
Die Höhe der Versicherungsprämie für einen Verbraucherkredit variiert je nach Finanzinstitut. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle:
- Ihr Alter
- der Finanzierungsbetrag bzw. die monatliche Rate des Kredits
- die Rückzahlungsdauer
- die Garantien, die Sie unterzeichnen
Warum eine Kreditnehmerversicherung abschließen?
Obwohl optional, schützt Sie die Kreditnehmerversicherung vor den Gefahren des Lebens: Tod, Verlust der Autonomie, Arbeitsunfähigkeit, Verlust des Arbeitsplatzes.
Sie können eine Kreditnehmerversicherung und diese Deckungen abschließen, unabhängig von der Art des Verbraucherkredits, den Sie aufnehmen, unabhängig von dessen Höhe oder Laufzeit:
- Privatkredit
- Festkredit
- Autokredit
- Modernisierungskredit
- Revolvierender Kredit.
Auch bei einer Kreditkonsolidierung ist der Abschluss einer Kreditnehmerversicherung für einen Kreditablöseprozess möglich.
Welche Garantieformel soll ich wählen?
Es ist wichtig, den Plan zu wählen, der Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Je nach Alter und beruflicher Situation variiert der empfohlene Versicherungsplan:
- Sie sind unter 55 Jahre alt (Revolving Credit) oder unter 65 Jahre alt (Privatkredit) und unbefristet im privaten Sektor beschäftigt: Die Absicherungen Tod, vollständiger und dauerhafter Verlust der Autonomie, vorübergehende vollständige Erwerbsunfähigkeit und Arbeitsplatzverlust nach Entlassung (DIMC-Tarif) sind für Ihre Situation am besten geeignet.
- Sie sind unter 65 Jahre alt und im öffentlichen Dienst, im privaten Sektor mit befristetem Vertrag oder selbstständig tätig: Die Absicherungen Tod, vollständiger und dauerhafter Verlust der Autonomie und vorübergehende vollständige Erwerbsunfähigkeit passen am besten zu Ihrem Profil (DIM-Tarif).
- Sie sind über 65 Jahre alt oder im Ruhestand: Die Todesfallversicherung (D-Tarif) ist am besten geeignet.

